Wann sollte man einen Experten für Immobilienbewertungen hinzuziehen? Es gibt viele Gründe für die Inanspruchnahme unserer Leistungen. Generell unterscheiden wir in private, betriebliche und öffentliche Bewertungsanlässe.
Privatkunden: |
- Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
- Erbauseinandersetzungen
- Betreuungen und Pflegschaften
- Ehescheidungen und Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Nachlassregelungen
- Testamentsvollstreckungen
- Finanzierung
- Bewertung von Rechten und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht usw)
- An- und Verkauf von Wohnimmobilien
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Firmenkunden: |
- Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Firmenübertragungen
- Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
- Umwandlung der Rechtsform
- Finanzierung und Rating
- Portfoliobewertungen
- An- und Verkauf von Gewerbeimmobilien
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Kommunen: |
- Bewertung im Rahmen förmlich festgelegter Sanierungsgebiete
- Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
- Gutachten zur Ermittlung von Restwertentschädigungen
- An- und Verkauf von Immobilienbeständen der öffentlichen Hand
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Gerichtliche Gutachten: |
- Ehescheidungsverfahren
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Erbstreitigkeiten
- Pflichtteilsansprüche
- Sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen
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