Wann sollte man einen Experten für Immobilienbewertungen hinzuziehen? Es gibt viele Gründe für die Inanspruchnahme unserer Leistungen. Generell unterscheiden wir in private, betriebliche und öffentliche Bewertungsanlässe.

Privatkunden:
  • Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
  • Erbauseinandersetzungen
  • Betreuungen und Pflegschaften
  • Ehescheidungen und Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Nachlassregelungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Finanzierung
  • Bewertung von Rechten und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht usw)
  • An- und Verkauf von Wohnimmobilien
Firmenkunden:
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Firmenübertragungen
  • Anfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
  • Umwandlung der Rechtsform
  • Finanzierung und Rating
  • Portfoliobewertungen
  • An- und Verkauf von Gewerbeimmobilien
Kommunen:
  • Bewertung im Rahmen förmlich festgelegter Sanierungsgebiete
  • Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
  • Gutachten zur Ermittlung von Restwertentschädigungen
  • An- und Verkauf von Immobilienbeständen der öffentlichen Hand
Gerichtliche Gutachten:
  • Ehescheidungsverfahren
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Erbstreitigkeiten
  • Pflichtteilsansprüche
  • Sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen