Honorare – Was kosten Gutachten und Bewertungen von Immobilien?

Um es gleich vorwegzunehmen: wir haben keine Preisliste im klassischen Sinne, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Die Vielzahl der Objekte, die wir bewerten sowie die unterschiedlichen Anforderungen an voneinander abweichende Bewertungsanlässe und ihr Dokumentationsumfang, machen es unmöglich, an dieser Stelle feste Honorargrößen darzustellen.

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot

Wir bewerten unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürohäuser und sonstige Gewerbe- und Industrieimmobilien. Wenn Sie an uns herantreten, erfragen wir die Eckpunkte, die wir kennen müssen, um Ihr Objekt richtig einzuschätzen.

Meist können wir Ihnen schon am Telefon die Höhe des Honorars nennen. Das Honorar versteht sich incl. aller Nebenkosten als Festpreis zzgl. Auslagen (z.B. Gebühren von Ämtern und Behörden) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19 %.

Die Honorierung von Gerichtsaufträgen erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz).

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. > Bitte sprechen Sie persönlich mit uns.